Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen und Leistungen mit PROBENEHMERSHOP GmbH
Der folgende Abschnitt I. gilt für jede Geschäftsbeziehung zwischen der Probenehmershop GmbH, Palffygasse 11/Tür 1, 1170 Wien und dem Kunden. Für Vertragsabschlüsse mit Kunden über den Webshop gelten ergänzend die Besonderen Bestimmungen für den Webshop (II. Abschnitt).
I. Allgemeine Bestimmungen
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Geltung
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), die integrierter Bestandteil jedes mit dem Kunden zustande gekommenen Vertrages und jeder an den Kunden gerichteten Willenserklärung sind. Für Bestellungen von Kunden über den Webshop gelten ergänzend die Besonderen Bestimmungen für den Webshop (II. Abschnitt). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Ihnen werden nicht anerkannt, dies auch dann nicht, wenn wir diesen in weiterer Folge nicht gesondert widersprechen sollten. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
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Vertragsabschluss
Vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen müssen in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein. Unseren Mitarbeitern ist es verboten, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Solche abweichenden Willenserklärungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich firmenmäßig bestätigt werden. Unsere Angebote sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Mündliche oder telefonische Erklärungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
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Kostenvoranschläge
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, verbindlich und entgeltlich. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Bei Erteilung eines Auftrags im Umfang des Kostenvoranschlags wird das für diesen bezahlte Entgelt gutgeschrieben.
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Preise
4.1. Preislisten und Preisangaben sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern.
4.2. Alle Preise verstehen sich im Zweifel netto (exkl. UST). Der Rechnungsbetrag wird in Euro und der USt-Betrag separat ausgewiesen. Unsere Preise gelten ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
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Zahlungsbedingungen
5.1. Es gilt die mit Ihnen bei der Bestellung vereinbarte Zahlungsmethode. Rechnungen werden beim Produktionsabschluss bzw. beim Versand der Ware per E-Mail mitgeschickt.
5.2. Die Zahlung erfolgt am Sitz unseres Unternehmens.
5.3. Bei einer Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag je nach aufgedruckter Zahlungsbedingung auf der Rechnung fällig.
5.4. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen.
5.5. Bei Aufträgen mit Lieferung an einen Dritten sichern Sie das Einverständnis des Dritten zu. Widrigenfalls haften Sie für alle Schäden, die uns daraus entstehen, insbesondere bei Unmöglichkeit der Zustellung oder Verweigerung der Annahme.
5.6. Bei einer Bestellung im Namen und auf Rechnung eines Dritten sichern Sie zu, von Dritten zur Bestellung bevollmächtigt zu sein. Widrigenfalls haften Sie uns für sämtliche daraus resultierende Schäden. Jedenfalls übernehmen Sie die solidarische Haftung für die Bezahlung des Kaufpreises und alle sonstigen Forderungen von uns.
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Preisänderungen
Mit den angegebenen Preisen bleiben wir Ihnen 4 Wochen lang ab Bekanntgabe im Wort. Eine individuelle Vereinbarung wird auf dem Angebot angedruckt. Danach sind wir berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder durch andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie für Material, Energie, Transport etc. auf Sie zu überwälzen. Im Gegenzug werden Preissenkungen dieser Faktoren an Sie weitergegeben. Offerte und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet. Auf unvorhersehbare auftragsspezifische Umstände kann nicht bedacht genommen werden. Sollte sich die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen von mehr als 15 % des Auftragswertes ergeben, so werden wir Sie unverzüglich verständigen. Sollten Sie binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der Arbeiten treffen bzw. Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behalten wir uns vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
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Abrechnung der Leistungen
7.1. Wir fakturieren unsere Lieferungen und Leistungen mit dem Tag, an dem wir (auch teilweise) liefern, für Sie einlagern oder für Sie auf Abruf bereithalten.
7.2. Der verrechnete Betrag kann vom Bestellpreis abweichen, wenn die im Punkt 6 genannten Änderungen der Berechnungsbasis eingetreten sind oder wenn nach Vertragsabschluss Änderungen auf Ihren Wunsch durchgeführt wurden.
7.3. Die von uns erstellten Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Wir sind jederzeit berechtigt, eine neue, berichtigte Rechnung zu erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung bei Ihnen gilt die Rechnung von Ihnen als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition gegenüber uns gerügt. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.
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Planungen
Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Pläne dienen zur Orientierung und können nicht alle Details maßstabsgetreu und originalgetreu wiedergeben. Technische und konstruktive Abweichungen sind jedenfalls möglich. Stellen Sie Pläne bei oder machen Maßangaben, haften Sie für deren Richtigkeit, sofern nicht deren Unrichtigkeit offenkundig ist. Erweist sich eine Anweisung als unrichtig, werden wir Sie davon unverzüglich verständigen und Sie um entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht rechtzeitiger Weisung treffen Sie neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten auch die Vollzugsfolgen.
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Bestellte Ware
Sollten bestellte Waren aus Gründen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, nicht mehr lieferbar sein, werden wir Sie benachrichtigen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
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Lieferfrist
10.1. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2. Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. halten Sie diesbezüglich vereinbarte Termine nicht ein, so haften wir jedenfalls nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderungen durch Sie.
10.3. Wurde eine Lieferfrist schriftlich vereinbart, können Sie bei Lieferverzug erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist Erfüllung und allenfalls Schadenersatz wegen Verspätung begehren. Der Rücktritt vom Vertrag kann erst erklärt werden, wenn neuerlich eine Nachfrist gesetzt wurde und erfolglos verstrichen ist. Die Nachfrist muss jeweils der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein, mindestens aber 14 Tage betragen.
10.4. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Pandemien, Seuchen usw. – auch wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behindert sind, die Lieferfrist entsprechend. Während der Dauer der Lieferunmöglichkeit sind wir berechtigt, die Waren auf Ihre Kosten und Gefahr selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder werden wir von unserer Leistungsverpflichtung frei, so können Sie daraus keine Ansprüche ableiten.
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Lieferung
11.1. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
11.2. Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen bei Auftragserteilung angegebene Lieferadresse. Eine nachträgliche Änderung der Lieferadresse bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
11.3. Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist von Ihnen nur unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers anzunehmen. Die Schadensfeststellung erfolgt durch die bestmögliche Dokumentation der Beschädigung, wobei von Ihnen jedenfalls ausreichend aussagekräftige Fotos anzufertigen sind. Ferner haben Sie die Sendung nur unter Vorbehalt zu übernehmen, nämlich die Beschädigung dem Spediteur/Frachtführer gleichzeitig und nachweislich anzuzeigen. Widrigenfalls erlöschen sämtliche Ansprüche hieraus gegenüber uns.
11.4. Lieferungen erfolgen ab unserem Betrieb oder Zwischenlager bzw. den jeweiligen Erfüllungsgehilfen jeweils auf Ihre Rechnung und Gefahr. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten abgeschlossen. Die Gefahr geht auf Sie über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Ihren Wunsch verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf Sie über.
11.5 Mehr- und Minderlieferungen sind bis zu 5 % gestattet. Bei Minderlieferungen ist jedenfalls das vereinbarte Entgelt abzugsfrei zu bezahlen, Mehrlieferungen werden verrechnet.
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Montage und sonstige Tätigkeiten
Die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung sind im Verkaufspreis nicht inkludiert. Einbau und sonstige Montagearbeiten werden von uns zu den jeweils üblichen Regiekosten für Arbeits- und Wegzeit (pro Mann und Stunde) gesondert verrechnet. Sie bestätigen uns durch Unterfertigung des Montagenachweises die ordnungsgemäße Durchführung dieser Arbeiten. Alle sich im Zuge der Montage ergebenden zusätzlichen Leistungen werden nachträglich verrechnet. Wir führen dabei keinerlei Anschlüsse durch. Geräte werden lediglich eingebaut, jedoch nicht angeschlossen. Sie tragen dafür Sorge, dass der Zugang zum und der Montageplatz selbst frei ist. Die Entfernung von Gegenständen in diesen Bereichen ist keinesfalls vom Auftrag umfasst. Sollten dennoch diesbezügliche Arbeiten vom Montagepersonal durchgeführt werden, erfolgt dies gegen Verrechnung, wobei Schadensersatzansprüche aufgrund einer mangelhaften Durchführung solcher Arbeiten ausgeschlossen sind, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
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Zahlungsverzug
13.1. Wird eine wesentliche Verschlechterung in Ihren Vermögensverhältnissen bekannt oder sind Sie in Zahlungsverzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen und Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft zu verlangen. Überdies haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen (Voraus‑) Zahlungen abhängig zu machen. Wir haben das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen.
13.2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in der Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz, jedenfalls aber zumindest 1% pro Monat, berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
13.3. Sie verpflichten sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei Sie sich insbesondere verpflichten, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichten Sie sich, für die erste Mahnung € 20,- und für jede weitere Mahnung einen Betrag von jeweils € 40,- zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass uns infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
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Verzug mit Anzahlung
Bestehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit / Kreditwürdigkeit, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine vereinbarte Anzahlung trotz 8-tägiger Nachfristsetzung nicht vollständig geleistet wird, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder sofortige Barzahlung des gesamten Auftragswertes oder angemessene Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir können neben dem Ersatz der bereits erfolgten Aufwendungen ohne Schadensnachweis auch 30 % der vereinbarten Brutto-Auftragssumme oder nach unserer Wahl Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens begehren.
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Sonstige Rücktrittsgründe
Folgende Umstände berechtigen uns zum Rücktritt von der Lieferung: Technische Schwierigkeiten, die die Ausführung für uns oder für die Lieferwerke unmöglich oder unzumutbar machen; Betriebsstillstand, Brandschäden, Rohmaterial- oder Strommangel oder andere Betriebsstörungen bei uns oder den Zulieferwerken; Streik, Aussperrung, Krieg, Unregelmäßigkeiten der Verkehrsmittel und alle sonstigen Fälle höherer Gewalt.
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Abnahmeverzug und Storno
Nehmen Sie die Ware nicht ab, sind wir nach unserer Wahl zur Vertragserfüllung oder Schadenersatz von 30 % des Brutto-Kaufpreises berechtigt, dies ungeachtet der Möglichkeit, einen etwaigen höheren Schaden geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn Sie vor der Bereitstellung der Ware unberechtigt vom Auftrag zurücktreten. Rufen Sie auf Abruf bestellte Ware nicht ab, sind wir berechtigt, vom ersten der auf den Abruftermin folgenden Woche an Lagerkosten in der Höhe von täglich 0,1 % des Brutto-Kaufpreises zu verlangen. Die obige Regelung zum Abnahmeverzug bleibt davon unberührt.
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Eigentumsvorbehalt
Wird der Kaufgegenstand vor Bezahlung ausgefolgt, bleibt dieser bis zur vollständigen Bezahlung inklusive aller Nebengebühren in unserem Eigentum. Ihnen ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über die Vorbehaltsware untersagt. Sie haben diese ab Übernahme gegen Feuer-, Einbruch- und Wasserschäden zu versichern und die Ansprüche aus diesen Versicherungen bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts an uns abzutreten. Sind Waren in mehreren Verträgen verkauft, gelten diese Kaufverträge bezüglich des Eigentumsvorbehalts als einheitlicher Vertrag, sodass das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren erst mit der Bezahlung des in den verschiedenen Verträgen vereinbarten Gesamtkaufpreises auf den Kunden übergeht. Geraten Sie in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware ohne gerichtliche Entscheidung in Verwahrung zu nehmen, freihändig zu verkaufen und uns aus dem Erlös in der Form zu befriedigen, dass dieser unter Anrechnung sämtlicher Unkosten und Spesen des Verkaufs auf unsere Restforderung angerechnet wird, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Wir sind aber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für diesen Fall sind wir zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes in der Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages oder aber nach unserer Wahl des tatsächlich entstandenen Schadens, auch wenn dieser höher sein sollte, berechtigt.
Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir vor der Veräußerung schriftlich zugestimmt haben. Im Fall einer solchen Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten. Sie sind verpflichtet, den Käufer über diese Abtretung schriftlich zu informieren und uns unaufgefordert nachzuweisen. Unabhängig davon sind wir jederzeit befugt, aber nicht verpflichtet, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf das Entgelt oder die sonstige Gegenleistung, die Sie erhalten haben oder zu erhalten berechtigt sind. Für den Fall, dass aufgrund von Umständen, die Sie zu vertreten haben, dieser Eigentumsvorbehalt nicht wirksam begründet werden oder nachträglich unwirksam werden sollte, haften Sie uns nicht nur für dieses Entgelt bzw. die sonstige Gegenleistung, sondern darüber hinaus auch für einen pauschalen Schadenersatz in der Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages oder aber nach unserer Wahl für den tatsächlich entstandenen Schaden, auch wenn dieser höher sein sollte.
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Haftungsbeschränkung
18.1. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18.2. Die Haftung ist mit der Höhe des Auftragswertes begrenzt. Maßgebend ist der jeweilige Einzelauftrag. Eine Zusammenrechnung findet nicht statt.
18.3. Wir haften nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
18.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung bzw. Leistungserbringung gerichtlich geltend zu machen.
18.5. Kommt eine Haftung von uns in Betracht, so werden wir in der Höhe von der Haftung befreit, in der wir bestehende und durchsetzbare Ansprüche gegen zuliefernde oder weiterverarbeitende Unternehmen an Sie abtreten. Sie erteilen bereits vorab Ihre Zustimmung zu einer solchen Abtretung.
18.6. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen von uns.
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Gewährleistung, Mängelrügeobliegenheit
19.1. Mängel sind von Ihnen unverzüglich, längstens binnen 8 Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich und hinreichend detailliert zu rügen (§ 377 UGB). Im Falle einer Rücksendung setzt jede Geltendmachung einer Gewährleistung die Versendung in der Originalverpackung voraus.
19.2. Die Gefahr des Zugangs der Mängelrüge an uns tragen Sie.
19.3. Im Fall der Verletzung der Rügeobliegenheit gemäß Punkt 19.1 verlieren Sie auch Ansprüche auf Schadenersatz wegen Mangelfolgeschäden, außer in den Fällen des § 377 Abs. 5 UGB.
19.4. Mängel sind nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu beheben. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche gemäß § 933a ABGB.
19.5. Sollten wir die Verbesserung oder den Austausch verweigern oder in angemessener Frist von zumindest 4 Wochen nicht vornehmen, so können Sie eine Preisminderung verlangen. Eine Wandlung (Vertragsrückabwicklung) ist ausgeschlossen.
19.6. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen von Ihnen zurückzuführen sind, ist eine Gewährleistung oder Haftung ausgeschlossen (§ 1168a ABGB).
19.7. Soweit Sie oder Ihnen zuzurechnende Dritte nach Abnahme Eingriffe in das Werk vornehmen oder Veränderungen durchführen, verlieren Sie jegliche Gewährleistungsansprüche.
19.8. Sie haben stets zu beweisen, dass der Mangel im Übergabezeitpunkt vorhanden war.
19.9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate nach Übergabe der Ware.
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Garantiezusagen
Sofern wir Garantien zugesagt haben, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten deren Garantiebedingungen.
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Haftung mehrerer Käufer
Haben sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften diese für die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.
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Schlussbestimmungen
22.1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
22.2. Änderungen und / oder Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
22.3. Mit uns abgeschlossene Verträge unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen IPRG, der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-Verordnung) und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkommens.
22.4. Für alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag mit uns ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für unseren Geschäftssitz vereinbart.
22.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Die unwirksame oder undurchsetzbare Klausel gilt in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Klausel möglichst nahekommt. Dies gilt auch für allfällige Vertragslücken.
22.6. Diese AGB sind auch für alle Rechtsnachfolger der Vertragsparteien bindend. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese AGB auf ihre jeweiligen Rechtsnachfolger zu überbinden.
II. Besondere Bestimmungen für den Webshop
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Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote auf unserer Website.
1.2. Unser Angebot im Webshop auf der Website richtet sich ausschließlich an B2B-Kunden mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich. Zusätzlich gelten Mindestbestellwerte oder Abnahmemengen, die individuell festgelegt werden. Für Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in anderen EU-Mitgliedstaaten erfolgt die Lieferung auf Anfrage.
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Registrierung auf der Website, Kundenkonto
2.1. Vor der ersten Bestellung müssen Sie sich auf der Website registrieren und ein Kundenkonto anlegen. Sie wählen bei der Registrierung einen Zugriffscode und verpflichten sich, diesen geheim zu halten. Mit dem Zugriffscode können Sie sich auf der Website einloggen und Bestellungen tätigen.
2.2. Sie sind für die Geheimhaltung des Zugriffscodes ausschließlich verantwortlich. Wir können nur überprüfen, ob ein Zugriffscode mit einer ordnungsgemäß freigeschalteten Kundenberechtigung übereinstimmt. Eine weitergehende Überprüfungspflicht trifft uns nicht.
2.3. Jede Person, die sich mit einer auf der Website freigegebenen Kundenberechtigung und dem dazu passenden Zugriffscode einloggt, gilt uns gegenüber als bevollmächtigt, Bestellungen für Sie rechtswirksam abzugeben.
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Vertragsschluss
3.1. Die Angebote auf der Website sind immer freibleibend. Die Darstellung der Produkte im Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
3.2. Ihre Bestellung ist das Angebot im rechtlichen Sinne.
3.3. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Wir bestätigen Ihnen den Erhalt einer Bestellung unmittelbar nach Eingang Ihrer Erklärung. Diese Bestellbestätigung ist keine Annahme der Bestellung.
3.4. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Zusendung der Versandbestätigung per E-Mail oder durch Absendung der bestellten Ware.
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Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die auf der Website angeführten Preise verstehen sich als Netto-Preise, exklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben. Sie gelten – wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist – ohne Fracht, Porto und Versicherung.
4.2. Als Versandkosten fallen die auf der Website ausgewiesenen Liefer- und Versandkosten an.
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Lieferbedingungen
5.1. Angegebene Lieferfristen sind stets unverbindlich.
5.2. Die Zustellung erfolgt durch ein von uns beauftragtes Unternehmen, aber ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten und billigsten Versendung. Die Auswahl des Zustellunternehmens obliegt uns und kann jederzeit verändert werden. In der Regel erfolgt der Versand über DPD und Post.
5.3. Teillieferungen sind nach unserem Ermessen möglich.
5.4. Sollten Sie das Paket nicht annehmen können, versucht das Zustellunternehmen eine nochmalige Zustellung am nächsten Tag. Nicht zustellbare Pakete werden zurückgeschickt. Es wird daher empfohlen, dass Sie eine Lieferanschrift angeben, an der die Ware tatsächlich zugestellt werden kann; diese muss nicht mit der Rechnungsanschrift übereinstimmen. Lieferungen an eine PO / Box bzw. Packstation werden nicht berücksichtigt. Etwaige Kosten aufgrund einer durch Angabe einer unrichtigen Lieferanschrift oder einer nicht zustellfähigen Adresse durch den Kunden verursachten Fehlzustellung sind von Ihnen zu tragen. Die Kosten für Lagerung, Bearbeitungsaufwand und einen allfälligen neuerlichen Zustellversuch werden gesondert verrechnet.
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Zustimmungserklärung
Sie erteilen Ihre ausdrückliche Einwilligung, dass wir zur Kontaktaufnahme – auch zu Informations- und Werbezwecken – per Fax, E-Mail, Telefon und SMS gemäß § 107 TKG berechtigt sind. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
