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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von mechanischen, elektrischen und elektronischen Erzeugnissen

1. Geltung
1.1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Unsere Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinne § 1 KSchG.
1.3. Widerstreitende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Unsere Kunden unterwerfen sich den Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

2. Produktbeschreibungen / Zusicherungen
2.1. Die Produktbeschreibungen auf der jeweiligen Internetseite wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sind keinesfalls als Zusicherungen von Eigenschaften zu verstehen und freibleibend.
2.2. Wir behalten uns insbesondere Änderungen und Verbesserungen vor, die dem technischen Fortschritt dienen.
2.3. Für fehlerhafte derartige Angaben, insbesondere der Preisangaben, können wir trotz größter Sorgfalt keine Haftung übernehmen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Preise in einem auffälligen Missverhältnis zu unseren üblichen Katalogpreisen angegeben werden sollten. 

3. Angebote / Vertragsabschluss
3.1. Für alle unsere Angebote und Verkäufe gelten die folgenden Bestimmungen, wenn nicht besondere schriftliche Abmachungen getroffen worden sind.
3.2. An unser Angebot halten wir uns 3 Wochen gebunden. Falls kein abweichendes Angebot vorliegt, gelten grundsätzlich die am Tage der Lieferung laut unserer Preisliste gültigen Preise. Sie beruhen auf den zu diesem Zeitpunkt gültigen Kalkulationsunterlagen. 3.3. Angaben in Katalogen und Prospekten, sowie schriftliche oder mündliche Äußerungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.
3.4. Material- und Kostensteigerungen, Preiserhöhungen unserer Lieferanten, erhöhte Steuern und Abgaben sowie Preiserhöhungen durch höhere Gewalt berechtigen uns zur Erhöhung vereinbarter Preise.
3.5. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung einer Bestellung oder Absendung der Lieferung zustande. 

4. Preise
4.1. Unsere Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab Werk bzw. Lager. In diesem Netto-Preis sind insbesondere die Kosten der Verpackung, Verladung, Demontage, Rücknahme und ordnungsgemäßen Verwertung und Entsorgung nicht enthalten.
4.2. Sollten sich die Preise zwischen Bestellung und Lieferung erhöhen, sind wir berechtigt, den höheren Preis zu verrechnen. 

5. Lieferung
5.1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
5.2. Wir sind bemüht, so schnell wie möglich zu liefern, schließen aber die Haftung für allfällige Lieferverzögerungen aus.
5.3. Lieferverzögerungen, die wir nicht zu verantworten haben, entbinden uns von der angegebenen Lieferzeit und berechtigen uns, sollte die Lieferung nicht mehr möglich sein, vom Vertrag zurückzutreten.
5.4. Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, vollständigen und richtigen Lieferung durch unsere Lieferanten an uns. Sollten wir nicht rechtzeitig beliefert werden und an der Lieferung seitens unserer Kunden kein Interesse mehr bestehen, haben wir das Recht, vom Vertrag zurück zu treten. 

 

5.5. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
5.6. Der Kunde ist bei Überschreitung der Lieferzeit nicht berechtigt, vom Kauf zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen.
5.7. Sämtliche gelieferten Verpackungen aller Tarifkategorien sind bis auf Widerruf zur Gänze über die ARA Lizenznummer 20503 entpflichtet und werden nicht zurückgenommen. 5.8. Fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterialien veranlasst der Kunde. 

6. Zahlungsfrist: 20 Tage netto
6.1. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verrechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a.
6.2. Auch bei Mängelrügen darf der Kaufpreis nicht zurückgehalten oder mit anderen Forderungen aufgerechnet werden.
6.3. 10 Tage nach Rechnungsdatum gilt die Rechnung in allen Einzelheiten als anerkannt. 6.4. Wird der Kaufpreis überwiesen, ist für uns als Zahlungseingang der Tag maßgebend, an welchem der Betrag unserem Konto gutgeschrieben wird.
6.5. Bei Zahlungsverzug oder offenkundigen Zahlungsschwierigkeiten des Kunden sind wir jederzeit berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und die sofortige Herausgabe der nicht bezahlten Ware zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren an den Erfüllungsort auf seine Kosten zurückzuschicken. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle Mahn- und Inkassospesen sowie Erhebungs- und Auskunftskosten zu ersetzen. 

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum, und zwar auch dann, wenn die aus der gesamten Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen noch nicht voll bezahlt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt sind wir auch berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Waren von unseren Kunden zurückzufordern, auch wenn die Waren ganz oder teilweise verarbeitet wurden. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
7.2. Zu unserer weiteren Sicherheit gehen Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Produkte durch den Kunden auf uns über.
7.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen und andere Einschränkungen unseres Eigentums müssen sofort angezeigt werden, damit wir unsere Rechte wahrnehmen können.

8. Haftung und Gewährleistung
8.1. Unsere Produkte werden ständig kontrolliert und verbessert. Trotzdem können wir Fehler oder Mängel nicht vollständig ausschließen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Lieferung des Produktes an den Kunden.
8.2. Besteht ein von uns zu vertretender Mangel, so verpflichten wir uns nach unserer Wahl zu Verbesserung, Preisminderung oder Ersatzlieferung auf unsere Kosten. Können wir jedoch keinen derartigen Mangel feststellen, sind unsere Kunden verpflichtet, etwaige Versandkosten zu ersetzen.
8.3. Gewährleistungsansprüche des Käufers sind im Sinne der §§ 377 und 378 UGB unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
8.4. Der Käufer ist verpflichtet, uns im Fall behaupteter Mängel die Überprüfung des Liefergegenstandes zu gestatten. Nebenkosten im Zusammenhang mit der Mängelbehebung gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich, für Gewährleistungsarbeiten, die nicht bei uns erfolgen, die erforderlichen Hilfskräfte usw. unentgeltlich bereitzustellen.
8.5. Ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche, wenn Mängel aufgrund unrichtiger Montage, Nichtbeachtung der Montagehinweise bzw. Gebrauchsanweisungen, Überbeanspruchung der Teile, unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien durch den Kunden entstehen. 

 

8.6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
8.7. Reicht der Kunde zu seinem Auftrag erforderliche Unterlagen wie Zeichnungen, Muster u. a. ein, die technische Mängel enthalten, dann haftet der Kunde für dadurch entstehende Mängel und die dadurch entstehenden Kosten.
8.8. Unsere Haftung außerhalb des Produkthaftungsgesetzes besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bzw. für den Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen. 

9. Haftungsteilung für durch den Liefergegenstand verursachte Schäden

9.1 Der Lieferer haftet nicht für Sachschäden, die vom Liefergegenstand nach erfolgter Lieferung verursacht werden, wenn der Liefergegenstand im Besitz des Bestellers ist. Weiterhin übernimmt der Lieferer keinerlei Haftung für Schäden an den vom Besteller gefertigten Erzeugnissen oder an Waren, die ein vom Besteller gefertigtes Erzeugnis beinhalten. 

9.2 Wird der Lieferer von einem Dritten für Sachschäden im Sinne des vorangegangenen Absatzes zur Haftung herangezogen, so hat der Besteller den Lieferer zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten. 

9.3 Macht ein Dritter einen in dieser Ziffer beschriebenen Anspruch gegen eine der Parteien geltend, so hat diese Partei die andere Partei hiervon unverzüglich und schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

9.4 Der Lieferer und der Besteller sind verpflichtet, sich jeweils von einem Gericht oder Schiedsgericht vorladen zu lassen, dass die gegen eine der Parteien erhobenen Schadenersatzansprüche wegen des angeblich durch den Liefergegenstand verursachten Schadens prüft. Die Handlung zwischen dem Lieferer und dem Besteller unterliegt jedoch den Bestimmungen der Ziffer 8.

9.5 Die Haftungsbegrenzung des Lieferers gemäß dem ersten Absatz dieser Ziffer gilt nicht im Falle grober Fahrlässigkeit durch den Lieferer.

10. Mitwirkungspflicht des Kunden
10.1. Unsere Leistungspflicht beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sofort nach Ankunft unseres Montagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann.
10.2. Der Kunde muss vor Beginn unserer Leistungsausführung die notwendigen Angaben über verdeckt geführte Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnliche Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben zur Verfügung stellen.
10.3. Wir haften bei Verletzung dieser Mitwirkungspflicht nicht für etwaige sich daraus ergebende Mängel und Schäden.
10.4. Wir haften auch nicht für technisch nicht einwandfreie und nicht betriebsbereite technische Anlagen der Kunden, wie z.B. Zuleitungen, Verkabelungen und Netzwerke.
10.5. Baubehördliche oder gewerbebehördliche Bewilligungen, sowie Meldung für Strombezug etc. hat der Kunde selbst zu veranlassen. 

11. Sonstiges
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt, zu ersetzen.
11.2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Wien.
11.3. Es gilt österreichisches Recht.

 

(Stand 01.01.2021) 

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